Insbesondere als Verkäufer einer Immobilie stehen Sie vor der Entscheidung, Ihren Objektverkauf in vertrauensvolle, zuverlässige und kompetente Hände zu geben.
Die Berufsbezeichnung "Immobilienmakler" ist nicht geschützt. Es darf jeder Makler sein, der Lust und Laune hat und es bedarf lediglich einer Erlaubnis des zuständigen Landratsamtes. Eine Fachkenntnis wird nicht überprüft und ist nicht notwendig. Leider! Ein Kaufinteressent merkt sehr schnell, ob er es mit einem Profi oder einem Gelegenheitsmakler zu tun hat. Und dieser Kaufinteressent wird sehr schnell die Hände vom Objekt lassen. So erhält die zu verkaufende Immobilie von Anfang an einen unseriösen Beigeschmack.
Unsere Leistungen für Sie:
- Aufgrund unserer sehr guten Marktkenntnis in unserem Geschäftsgebiet klären wir Sie über einen annähernd realistischen Marktwert Ihrer Immobilie auf.
- Sie profitieren von unserer Ausbildung als Bewertungssachverständige.
- Wir besprechen mit Ihnen eingehend und individuell die Vermarktung Ihrer Immobilie.
- Wir besprechen mit Ihnen, ob eventuell alternative oder zusätzliche Nutzungen den Wert Ihrer Immobilie erhöhen könnten.
- Wir besprechen... sehr viel mit Ihnen, da wir uns vorab mit Ihrem Objekt intensiv beschäftigen.
- Wir stehen in der Pflicht für die reibungslose, komplette Abwicklung.