Bewertung

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Als Dipl.-Sachverständige (Deutsche Immobilienakademie an der Universität Freiburg) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten, erstellen wir Verkehrswertgutachten gem. § 194 Baugesetzbuch.

Oftmals stehen diese Verkehrswertgutachten in Verbindung mit Verkaufsfällen, Erbangelegenheiten, Scheidung, Tod, Krankheit, Pflege.

Auch der Sachverständige bedarf einer absoluten Marktkenntnis. Hat er diese nicht, muss er sich für das zu bewertende Objekt Marktkenntnis verschaffen. Diese können wir in unserem Geschäftsbereich verlässlich nachweisen.

Der Bewertung einer Immobilie über ausschließliche Dateneingabe über das Internet, ohne augenscheinliche Objektbesichtigung, stehen wir äußerst kritisch gegenüber.

Es gibt eine "Schwacke-Liste" für Autos - nicht aber für Immobilien.

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